Jeder ist gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss.
Und zur Ersten Hilfe gehört auch die Alarmierung von Rettungskräften. Hier eine kleine Hilfestellung zum richtigen Absetzen eines Notrufes.
In allen Ländern der EU gilt die Euronotrufnummer 112
- Wer ruft an?
Nennen Sie Ihren Namen und die Telefonnummer unter der die Notruf-Leitstelle Sie für Nachfragen erreichen kann. - Wo geschah es?
Eine genaue Ortsangabe, Straße, Hausnummer, Stockwerk. Beschreiben Sie Besonder- heiten: Hinterhof, Parkplatz, Bahnhof oder ähnliches. Auf Autobahnen und Bundes- straßen bitte Fahrtrichtungs- und Kilometerangabe. - Was geschah?
Beschreiben Sie mit kurzen Worten was passiert ist.
„Es brennt in der Wohnung“, „Es kam zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Auto“, „Mein Kollege hat stechende Schmerzen in der Brust“ oder ähnliches. Das hilft der Leitstelle die richtigen Hilfsmaßnahmen einzuleiten. - Wie viele Personen sind betroffen?
Teilen Sie die Anzahl der Verletzten mit. Sind bei einem Brand noch Personen im Gebäude eingeschlossen? Die genaue Zahl der Verletzten hilft der Leitstelle um ausreichend Rettungswagen etc. zu alarmieren. - Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
Beschreiben Sie die Art und Schwere der Verletzung. Hiernach entscheidet die Leitstelle, ob weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen. - Warten auf Rückfragen?
Legen Sie nicht auf!
Warten Sie auf eventuelle Fragen der Leitstelle.
Sollten Fahrzeuge mit gefährlichen Stoffen im Spiel sein ist es sehr wichtig, dass dies der Leitstelle mitgeteilt wird.
LKW mit Gefahrgut sind durch orangefarbige Warntafeln gekennzeichnet. Die darauf stehende Nummer ist für die Leitstelle von großer Wichtigkeit.