Es ist die Pflicht eines jeden, offenes Feuer (Daxenfeuer, Räumfeuer, Maifeuer, usw.) rechtzeitig anzumelden.

Anzumelden ist ein Feuer bei der Leitstelle Oberland und dem Landratsamt Weilheim-Schongau. Die Leitstelle Oberland stellt dazu ein Online Formular zur Verfügung. Per Fax ist die Anmeldung ebenfalls möglich. Dazu sollte diese Vorlage verwendet werden: 

Der Meldende sollte dann auch im kompletten Zeitraum des Feuers an der Feuerstelle erreichbar sein.

Feuerwehreinsätze, die wegen nicht angemeldeten Feuern zu Stande kommen, können in Rechnung gestellt werden.

Das Abbrennen von Feuern erfordert die Einhaltung zahlreicher Vorschriften (Art und Weise, Ort, Zeit, Beaufsichtigung). Nähere Auskünfte sind im Landratsamt zu erfragen.